
TBS
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a) Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber (AG) in seiner Eigenschaft als Unternehmer und dem Technischen Büro Sturmer (TBS). Die Geltung von Einkaufs- und oder sonstigen Geschäftsbedingungen des AG`s wird/werden hiermit für die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG abgeschlossen werden, gehen unabdingbare gesetzliche Bestimmungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des AG`s gelten nur, wenn sie vom TBS ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2.) Angebote, Nebenabreden
a) Die Angebote von TBS sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend sowie nicht bindend, und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung von TBS, Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom AG genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3.) Auftragserteilung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TBS, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c) TBS verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d) TBS kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des AG`s Aufträge erteilen. TBS ist jedoch verpflichtet, den AG von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem AG die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
e) TBS kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung von TBS, Aufträge erteilen. TBS ist jedoch verpflichtet den AG schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem AG die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat TBS den Auftrag selbst durchzuführen.
4.) Gewährleistung und Schadenersatz
a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von TBS innerhalb angemessener Frist, die im Allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c) TBS hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.
d) Hat TBS in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem AG schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens – wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:
1) bei Rücktritt und bei Personenschäden ohne Begrenzung,
2) in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen:
– bei einer Auftragssumme bis 250.000,00 Euro: höchstens 12.500,00 Euro;
– bei einer Auftragssumme über 250.000,00 Euro: 5 % der Auftragssumme, jedoch höchstens 750.000,00 Euro.
3) Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.
5.) Rücktritt vom Vertrag
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug von TBS mit einer Leistung ist ein Rücktritt des AG`s erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
c) Bei Verzug des AG`s bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch TBS unmöglich macht oder erheblich behindert, ist TBS zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d) Ist TBS zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des AG`s. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des AG`s sind von diesem die von TBS erbrachten Leistungen zu honorieren.
6.) Stornierung eines Vertrages, Auftrages durch den AG
a) Stornierungen und Terminänderungen müssen vom AG schriftlich an TBS gerichtet werden und sind nur im Einvernehmen mit TBS möglich. Für die Stornierung oder Verschiebung von bereits festgelegten Terminen werden folgende Sätze verrechnet.
Storno oder Verschiebungskosten eines fix vereinbarten Termins:
bis 3 Werktage vor dem Termin: 30% der Auftragssumme
< 3 Werktage vor dem Termin: 50% der Auftragssumme
7.) Zahlungsbedingungen, Honorar, Leistungsumfang
a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom AG zu bezahlen.
c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
d) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Fachverband Ingenieurbüros herausgegebenen Unverbindlichen Kalkulationsempfehlungen Vertragsinhalt.
e) Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung auf das von TBS genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 9,2 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.
f) Erstreckt sich der Leistungszeitraum von TBS auf mehr als vier Wochen, hat TBS das Recht, monatlich Teilrechnungen zu legen. Die Zahlung der Teil- und Gesamtrechnungen hat prompt nach Pkt. 7.e) dieser AGB`s unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu erfolgen.
8.) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz von TBS.
9.) Geheimhaltung
a) TBS ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
b) TBS ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der AG an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist TBS berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
10.) Schutz des geistigen Eigentums
a) Der AG ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die im Zuge des Auftrages von TBS angefertigten Unterlagen (wie z.B. Gutachten, Prüfberichte, organisatorische Vorschläge, EDV-Programme und Berechnungen, Zeichnungen etc.) nur für die dem Auftrag entsprechenden Zwecke verwendet werden.
b) TBS bleibt als Urheber an den Leistungen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, soweit diese Gesetzesanwendung finden, bestehen. Jede gänzlich oder teilweise weitergehende Nutzung, insbesondere die Veröffentlichung, auch von Teilen des Werkes, bedarf der schriftlichen Zustimmung von TBS. Der AG hat für jede widerrechtliche Nutzung eine Vertragsstrafe in der Höhe des doppelten angemessenen Entgelts für diese Nutzung zu zahlen.
11.) Datenschutz
a) Der AG stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsverhältnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des AG, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des AG sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newslettern (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum AG bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
b) Der AG ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
c) Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
12.) Schlussbestimmungen
a) Es gilt österreichisches Recht.
b) Für Streitigkeiten ist das am Unternehmenssitz von TBS sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
c) TBS ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des AG zu klagen.
d) Der AG ist verpflichtet, TBS von allen Umständen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.
e) Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
f) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.
Stand 01.01.2025, gültig bis auf Widderruf